HYGIENE Konzept

Kategorie: Verwaltung

Theater Nikola Landshut e.V.

Hygienekonzept
nach Maßgabe der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 2. Juli 2020, Az. K.2-M4635/27/16
Stand: 07.09.2020

Corona-Hinweis
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, insbesondere das „Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen“ in Form der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege vom 14. Sept. 2021 und die dann jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen.
Danach können Sie unsere Veranstaltungen nur nach den „3 G“-Vorgaben besuchen; d.h. Eintritt erhält nur, wer entweder geimpft (entsprechendes Zertifikat), genesen (entsprechender Nachweis einschl. Testung mittels PCR-Verfahren, die mindestens 28 Tage höchstens aber 6 Monate zurückliegt) oder rechtzeitig getestet (PCR-Test oder Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung) ist. Antigenschnelltests zur Eigenanwendung vor Ort werden unsererseits nicht zur Verfügung gestellt und auch nicht akzeptiert.
Gleiches gilt im Übrigen auch  für die Schauspieler/Innen sowie für die Helfer/Innen vor und hinter der Bühne.



Einleitung:
Die Covid-19-Pandemie stellt eine große Herausforderung für uns alle dar. Als kulturelle Einrichtung sind wir uns unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht vollumfänglich bewusst.
Diese schließt ebenso den größtmöglichen gesundheitlichen Schutz für Publikum und auch den Mitgliedern des Theaters mit ein. Jede Veranstaltung bedarf hierbei einer individuellen Risikobewertung durch die Vorstandschaft des Vereins.
Folgende Maßnahmen werden dabei berücksichtigt, sind aber hier zunächst eine erste Zusammenstellung und werden laufend aktualisiert.

Platzkapazität:
Für die Sitzplätze gilt, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m stets eingehalten wird. Die maximale Belegungszahl wird zu keinem Zeitpunkt überschritten.

Ticketing:
Der kontaktlose Erwerb von Tickets, die Vermeidung von Staus an der Abendkasse sowie die Möglichkeit der Nachverfolgung im Infektionsfall stehen hier im Fokus:
•    Karten können bis auf Weiteres nur über die Website bzw. über die Tickethotline erworben werden. Zur Nachverfolgung im Infektionsfall werden hier Name, Mailadresse und Telefonnummer gespeichert. Das Ticket ist nicht an Dritte übertragbar.
•    Es gibt keine freie Platzwahl. Ordner weisen die Zuschauer auf ihre Plätze.
•    In der Bestätigungsmail der Veranstaltung wird auf die geltenden Hygieneregeln bzw. auf das gegenständliche Hygienekonzept verwiesen.
•    Auf den Kartenverkauf über die Abendkasse wird aufgrund von möglicher Schlangenbildung verzichtet.

 

Ein- und Auslass:
Das gezielte Lenken der Besucherströme und die Vermeidung von Stauungen stehen im Fokus des Einlasskonzeptes (Einbahnstraßenkonzept).
•    Der Zugang zum Pfarrsaal erfolgt über den Eingang beim Parkplatz und wird 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Auf dem Boden werden Abstände von 1,50 m angezeigt. Am Eingang werden die Besucher von einem Theatermitglied empfangen und auf den Abstand sowie das Tragen eines Mund/Nasenschutzes hingewiesen.
•    Zuschauer mit erkennbaren Symptomen (Erkältungsanzeichen oder Atemnot) werden durch die Veranstalter veranlasst, umgehend die Veranstaltungsstätte zu verlassen bzw. bleiben zu Hause.
•    Es steht für Besucher/Innen am Eingang ein Desinfektionsspender bereit.
•    Ab der Kasse werden die Besucher von einem Theatermitglied zu den Plätzen gewiesen.
•    Jedem Haushalt wird ein freier Stuhl als Garderobenstuhl zur Verfügung gestellt.
•    Aushänge im Haus und Eingangsbereich (und falls genutzt Außenbereich) geben allgemeine Pandemie-Hinweise zur Hygiene wie Händedesinfektion, Hust- und Niesetikette, Abstände einhalten und Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
•    Die WC-Räume dürfen jeweils nur von einer Person besucht werden. (im
WC für Menschen mit Behinderung zzgl. Assistenzperson). Es stehen ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung.
•    Der Auslass wird von Theatermitgliedern vorschriftsmäßig organisiert und begleitet (reihenweiser, kontrollierter -auf Abstände achtender - Auslass nach Ende der Vorstellung). Er erfolgt über den Haupteingang. Dort ist auch ein Desinfektionsspender angebracht.  
Gegenüber Besuchern und Gästen, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.


Reinigung und Lüftung:
Alle genutzten Räume des Pfarrheimes (Bühne, Foyer, Sanitärbereiche, Garderoben) werden vor, während (durch Öffnen der Oberlichten) und nach der Veranstaltung ausreichend gelüftet.
•    Nach bzw. vor jeder Veranstaltung werden die genutzten Räume gereinigt, insbesondere häufig berührte Flächen wie Lichtschalter, sowie Tür- und Fenstergriffe etc.

Auf der Bühne und Backstage, Auf- und Abbau / Bühnentechnik:
In diesem Bereich wird aufgrund der körperlichen Anforderungen oft sehr nahe
miteinander gearbeitet.
Daher gilt:
•    Bei der Personal- und Zeitplanung der Techniker/Innen wird auf feste Teams und geringe Durchmischung geachtet.
•    Werkzeug und technisches Gerät wird regelmäßig gereinigt (z.B. Licht- und Tonpulte).
•    Das Tragen von Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckung durch die Arbeitenden ist Pflicht, sofern 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden können.
•    Mikrofone werden mit mechanischem Schutz versehen.
•    Maskenbildnerische Tätigkeiten werden von jedem Mitwirkenden selbst durchgeführt. Jedem Mitwirkenden steht bei Bedarf ein eigenes „Maskenset“ (Schminkschwamm, Puderdose, Puderquaste etc.) zur Verfügung


Auf der Bühne:
Grundsätzlich ist folgender Abstand zwischen den Akteuren maßgeblich:
•    1,5m für alle Beteiligten.
•    Je nach körperlichem und sprachlichem Einsatz der Mitwirkenden bedarf es eines größeren Abstands von bis zu 6 m.
•    Dies gilt nicht für Personen, die in einer Lebensgemeinschaft oder in demselben Haushalt leben.
•    Requisiten werden regelmäßig gereinigt und ggf.  desinfiziert. Für aktuelle Informationen zu den geltenden Richtwerten siehe Quellenverzeichnis.


Backstagebereich:
•    Persönliche Gegenstände, die sich in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden, befinden, müssen eindeutig zuordenbar bzw. beschriftet sein. Dies betrifft insbesondere Getränke.
•    Darsteller/Innen müssen nach ihrem Auftritt die Möglichkeit haben, ihre Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, falls im Backstage bzw. Off-Stage-Bereich der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
•    Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Schauspieler nach ihrem Auftritt den Backstage-Bereich jederzeit über den „Pfarrergarten“ verlassen können, damit nicht zu viele Mitwirkende auf kleinem Raum versammelt sind.

Probenbetrieb / Räume:
Im  Probenbetrieb werden die geltenden Abstandsregelungen berücksichtigt und die
Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten gewährleistet:
•    Nach jeder Nutzung erfolgt eine intensive Reinigung der Proberäume mit Desinfektion aller anfassintensiven Flächen.
•    Alle Akteure/Innen verpflichten sich dazu, überall und zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 m zwischen zwei Personen konsequent einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in einer Lebensgemeinschaft oder in demselben Haushalt leben.
•    Wo der Mindestabstand (vorübergehend) nicht sicher einzuhalten ist, sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
•    Eine ausreichende Belüftung ist sicherzustellen. Z.B. ist stündlich eine effektive Querlüftung durchzuführen.
•    Teams werden so klein wie möglich gehalten.
•    In jeder Produktion gibt es eine(n) Hygieneverantwortliche(n), der/die namentlich zu benennen ist.
•    Der Pfarrei werden alle Personen, die sich in einem Raum des Pfarrheimes aufhalten, namentlich und mit Telefonnummer mitgeteilt. Im Falle einer Erkrankung werden alle in der Gruppe beteiligten, der Vorstand und die Pfarrei informiert.
•    Mitwirkende und Personen mit erkennbaren Symptomen (Erkältungsanzeichen oder Atemnot) verlassen den Proberaum umgehend bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits abgeklärt ist.
•    Gleiches gilt bei erkennbaren Symptomen am Aufführungstag.


Maßnahmen Theatermitglieder:
•    Alle Mitglieder sind sich dieser Verantwortung sich selbst und ihrem Umfeld gegenüber bewusst.
•    Alle Mitglieder reinigen sich regelmäßig und fachgerecht die Hände.
•    Alle Personen halten 1,5m Abstand zueinander und tragen Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Abstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann.
•    Interne Abläufe und Prozesse werden so organisiert und angepasst, dass die Mitarbeitenden sowie vereinsfremde Personen möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
Verbesserungsvorschläge der festgelegten Maßnahmen können jederzeit und von jedem direkt an die Vorstandschaft des Vereins unter www.theater-nikola.de gesendet werden.
Die Maßnahmen werden proaktiv an alle Betroffenen kommuniziert.
Auch auf die besondere psychische Belastung aller Beteiligten wird Rücksicht genommen.

Die Vorstandschaft
gez.:
Reinhart Hoffmann
1. Vorsitzender


Quellenverzeichnis:
Zur persönlichen branchenspezifischen Information empfehlen wir folgende Links:
•    Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG)
•    4. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
•    Bay. Ministerialblatt vom 8.7.2020 Nr. 386
•    Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 (4/2020)
•    „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und
Studios für den Bereich: Probenbetrieb“, VBG
•    Leitfaden zur Erstellung von Hygienekonzepten des Verband der Münchener
Kulturveranstalter e.V.